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   VG Augsburg, 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044   

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VG Augsburg, 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044 (https://dejure.org/2015,16085)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044 (https://dejure.org/2015,16085)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25. März 2015 - Au 4 K 13.2044 (https://dejure.org/2015,16085)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 CS 14.739

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Biogasanlage

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044
    Auf Beschwerde des Klägers änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 2. Juni 2014 (Az.: 22 CS 14.739) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg ab.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs hat dazu ausgeführt, dies könne nur so verstanden werden, dass die Anlage nach Überzeugung des Umweltingenieurs (auch) nach Durchführung der beantragten Änderungen den Anforderungen entsprechen werde, die sich aus dieser der Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche dienenden technischen Norm ergebe (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 19).

    Insbesondere hat er nach wie vor nicht geltend gemacht, dass nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden von Nutzern des Wohnmobilstellplatzes hervorgerufen würden, die wegen einer hierdurch bewirkten Verminderung der Wertschätzung dieses Stellplatzes beim Publikum Umsatzeinbußen beim Betreiber des Stellplatzes nach sich zögen und dieser diese wirtschaftlichen Nachteile an den Kläger weiterreichen würde (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 20).

    (Nur) in Bezug auf den in Nr. 5.4.1.4 der TA Luft enthaltenen Emissionsgrenzwert für Formaldehyd von 60 mg/m 3 ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof von Drittschutz ausgegangen (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 28, 38).

    Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 29 ff.) angesichts entsprechender Hinweise des Beklagten im dem angefochtenen Bescheid gerügte Unsicherheit besteht nicht mehr.

    Zur Überzeugung der Kammer steht fest, dass diese Messungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 40) erfolgt sind.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zu dieser Frage im Wesentlichen ausgeführt (BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 22 CS 14.739 - Rn. 24 f.), dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in ihrer Eigenschaft als zuständige Berufsgenossenschaft und damit als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung die aus ihrer Sicht u.a. zur Vermeidung von Vergiftungen und Explosionen erforderlichen Schutzvorkehrungen gegenüber dem Beklagten in ihrer Stellungnahme vom 26. August 2013 aufgelistet hat.

  • VGH Bayern, 07.05.2002 - 26 ZS 01.2795
    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044
    Dies gilt selbst dann, wenn materielle drittschützende Vorschriften im vereinfachten Genehmigungsverfahren ungeprüft bleiben (BayVGH, B.v. 7.5.2002 - 26 ZS 01.2795 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 29.05.1998 - 22 CS 96.283
    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044
    Die Vorsorgepflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG hat keinen drittschützenden Charakter (BayVGH, B.v. 29.5.1998 - 22 CS 96.283 - NVwZ 1998, 1191 - juris Rn. 34).
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4599
    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044
    Ohnehin entspricht nach dem Willen des Gesetzgebers die Definition des Standes der Technik in § 3 Abs. 6 BImSchG inhaltlich mindestens dem Anforderungsniveau der "besten verfügbaren Techniken", ohne dass der Ausdruck "beste verfügbare Techniken" und dessen Definition im Einzelnen übernommen werden müsste (vgl. BT-Drs. 14/4599, S. 126 zur früheren IVU-Richtlinie der EG).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044
    Als drittschützende Normen kommen vorliegend § 6 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG (vgl. zum Drittschutz dieser Normen: BVerwG, B.v. 7.9.1988 - 4 N 1/87 - BVerwGE 80, 184 - juris Rn. 23) sowie das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme in Betracht (VG Augsburg, B.v. 14.3.2014 - Au 4 S 14.321 - Rn. 53).
  • BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12

    Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044
    Die Konkretisierung der gesetzlichen Maßstäbe ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (BVerwG, B.v. 8.1.2013 - 4 B 23/12 - BauR 2013, 739 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 55.80

    Begründetheit des Rechtsmittels eines beigeladenen Unternehmers gegen ein der

    Auszug aus VG Augsburg, 25.03.2015 - Au 4 K 13.2044
    Der Kläger kann keine objektiv-rechtliche Prüfung des angefochtenen Bescheides verlangen, sondern nur Verstöße gegen nachbarschützende Vorschriften geltend machen, d.h. gegen Bestimmungen, die - zumindest auch - seinem Schutz zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, U.v. 30.9.1983 - 4 C 55/80 - DÖV 1984, 173 - juris Rn. 15).
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